Zulassung

Ein Trabant kann, wenn eine erstmalige Zulassung vor dem 31.12.1990 nachgewiesen werden kann, wie jedes andere Fahrzeug auch zugelassen werden.

Nach unserer Auffassung müsste - egal ob ein alter DDR-Fahrzeugbrief oder ein normaler Fahrzeugbrief vorliegt - eine Wiederzulassung mit einer einfachen TÜV-Untersuchung ausreichend sein, weil ...

Fahrzeuge, die auch über einen längeren Zeitraum außer Betrieb gesetzt waren und deren Fahrzeugpapiere noch vorhanden sind, zur Zulassung lediglich eine gültige HU ( Hauptuntersuchung ) und AU ( Abgasuntersuchung ) benötigen.

Da ein DDR-Fahrzeugbrief definitiv als “Fahrzeugpapiere” zu betrachten sind, müssten diese vollkommen ausreichend sein. Die AU entfällt natürlich bei Fahrzeugen mit einer Erstzulassung vor dem 01.07.1969.

In der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV) steht ...

§ 14 Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung

(1) ...

(2) Soll ein nach Absatz 1 außer Betrieb gesetztes Fahrzeug wieder zum Verkehr zugelassen werden, ist die Zulassungsbescheinigung vorzulegen, § 6 gilt entsprechend. Das Fahrzeug muss vor der erneuten Zulassung einer Untersuchung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung unterzogen werden, wenn bei Anwendung der Anlage VIII Abschnitt 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zwischenzeitlich eine Untersuchung hätte stattfinden müssen. Satz 2 gilt entsprechend für eine Sicherheitsprüfung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und für eine vorgeschriebene Abgasuntersuchung nach § 47a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung.

Sind die Fahrzeug- und Halterdaten im Zentralen Fahrzeugregister bereits gelöscht worden und kann die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung des unveränderten Fahrzeugs nicht anderweitig erbracht werden, ist § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entsprechend anzuwenden. "

Eine Vollabnahme dürfte also nur notwendig sein,
wenn keine Fahrzeugpapiere vorliegen.